Verbotener Schleichhandel: Wegen ein paar Kilogramm Mehl vor Gericht

Razzia in der Nachkriegszeit in Wien
Der Schwarzhandel mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen war in der Nachkriegszeit streng verboten, die Strafen waren hoch.

Eine Vase, eine Schneiderpuppe und eine Fußbadewanne wechseln die Besitzer, ehe die Eierspeise auf den Tisch kommt: Wenn Hans Moser alias Kanzleidiener Lechner herumrennt, um seinem Herrn das Frühstück bereiten zu können, trifft der 1947 gedrehte Film "Hofrat Geiger" tatsächlich auf den Punkt. Schleichhandel war zwar strikt verboten und stand unter strengster Strafe – aber es gab ihn doch.

In Österreich regelte das Bedarfdeckungsstrafgesetz die Verfolgung von Schleichhändlern: Beschlossen im Oktober 1945, in Kraft getreten im Februar 1946 stellte es illegalen Handel mit Gütern unter Strafe, die bewirtschaftet waren, also nur "auf Karte" bezogen wurden.

Das betraf Mehl, Eier, Äpfel oder Milch, Kleidung, Schuhe und freilich auch Zigaretten.

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