Als wesentliche Ursache dafür, warum er zahlungsunfähig sei, gab Grasser sein Strafverfahren und die Tatsache an, dass die Republik Schadenersatz fordert.
Konkret geht es um die 9,8 Millionen Euro, die sich Grasser und weitere Verurteilte im Zuge der Buwog-Privatisierung im Jahr 2004 eingesteckt haben. Plus Zinsen beträgt die Forderung 12,7 Millionen Euro. Hinzu kommen 7,9 Millionen Euro an Steuerforderungen des Finanzamts.
Angebot: 630.000 Euro
Grasser gab an, dass er – um seine Schulden zu begleichen – nicht auf ein regelmäßiges Erwerbseinkommen zurückgreifen könne, da er derzeit „ohne Beschäftigung“ sei. Der Prozess habe „sein berufliches Fortkommen beeinträchtigt“, es sei ihm „nicht möglich gewesen“, eine Anstellung zu finden.
Zur Erinnerung: Alleine der Prozess hat sich über drei Jahre gezogen, davor wurde sechs Jahre lang ermittelt.
Seine Aktiva beziffert der Ex-Politiker mit 300.000 Euro und bietet den insgesamt sieben Gläubigern eine Barquote von drei Prozent innerhalb von zwei Wochen an, wobei die Aufbringung „von dritter Seite“ erfolgen soll. Das wären immerhin 630.000 Euro, die offenbar jemand für ihn bezahlen soll – wer genau, ist nicht bekannt.
Zunächst aber muss geklärt werden, ob die Gläubiger dem Zahlungsplan überhaupt zustimmen. Wenn nicht, kommt es zu einem Abschöpfungsverfahren, das laut AKV-Kreditschützerin Cornelia Wesenauer in der Regel zwischen drei und fünf Jahren dauert.
Eine Restschuldbefreiung ist, weil ein Teil der Verbindlichkeiten auf einer strafrechtlichen Verurteilung beruht, nicht vorgesehen. Dieser Teil würde auch nach den drei bis fünf Jahren bleiben, sofern die Republik nicht von den Ansprüchen Abstand nimmt. Die Republik wird im Konkursverfahren durch die Finanzprokuratur als „Anwältin der Republik“ vertreten. Ohne deren Zustimmung fehlt die erforderliche Mehrheit für den Beschluss.
Die Finanzprokuratur hat übrigens schon in der Signa-Causa die Sanierungspläne angefochten – und beim zuständigen Oberlandesgericht Recht bekommen. Die erste Gläubigerversammlung mit Abstimmung über den Zahlungsplan findet am 6. August statt.
Haftantritt im Mai
Zu dem Zeitpunkt dürfte Grasser bereits im Gefängnis sitzen. Spekulationen in Medien, wonach sich der Haftantritt verzögern könnte, weil am schriftlichen Urteil ein falsches Datum stand, das erst korrigiert werden müsse, weist die Medienstelle des OGH auf KURIER-Anfrage als „falsch“ zurück.
Erstens sei das Datum nur an einer Stelle falsch gewesen, der Fehler bereits korrigiert und das Urteil neu zugestellt worden.
Zweiten komme es in der Frage nur auf die Aufforderung zum Haftantritt an, die vom Landesgericht für Strafsachen verschickt wurde. Spätestens 30 Tage nach der Zustellung muss Grasser in der Justizanstalt Innsbruck vorstellig werden. Voranmelden muss er sich übrigens nicht – er kann innerhalb der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag von 8 bis 14 Uhr, Freitag von 8 bis 11 Uhr) jederzeit kommen.
Seine Strafe wurde vom OGH von acht auf vier Jahre reduziert. Nach zwei Jahren könnte Grasser schon bedingt entlassen werden, ein Jahr davor kann er die Fußfessel beantragen.
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