Lieber Herr H., Lärm, Schattenwurf oder überhängende Äste sind typische Streitthemen, die oft für nachbarschaftliche Verstimmungen sorgen. Rechtlich gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 364 ABGB, das eine Balance zwischen Eigentumsrechten und den Interessen der Nachbarn herstellen soll.
Wenn Äste oder Wurzeln von Bäumen der Nachbarn in Ihr Grundstück hineinragen, dürfen Sie diese grundsätzlich abschneiden oder entfernen, ohne die Zustimmung des Nachbarn einholen zu müssen. Die Kosten dafür müssen Sie allerdings selbst tragen. Eine Ausnahme besteht, wenn bereits ein Schaden entstanden ist oder ein solcher droht – in diesem Fall kann der Nachbar zur Beseitigung verpflichtet werden. Etwas komplizierter ist die Situation, wenn Bäume Ihres Nachbarn Ihren Garten verdunkeln. Ein Unterlassungsanspruch besteht nur, wenn die Beeinträchtigung das ortsübliche Maß überschreitet und die übliche Nutzung Ihres Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird. Ob das der Fall ist, wird von Gerichten stets im Einzelfall geprüft. In einer Gegend mit vielen großen Bäumen kann auch ein hoher Baumbestand als ortsüblich gelten, sodass Ihr Anspruch auf Fällung oder Rückschnitt möglicherweise nicht durchsetzbar ist.
Auch der Lärm von Gartengeräten ist ein häufiges Ärgernis. Viele Gemeinden haben in ortspolizeilichen Verordnungen spezielle Ruhezeiten festgelegt, z.B. ein Verbot von Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen. In der Gemeinde Salzburg darf etwa nur zwischen 8 und 12 und 14 und 18 Uhr gemäht werden, sonntags nur von 10 bis 12 Uhr. In manchen Gemeinden gibt es keine expliziten Ruhezeiten, hier gelten allgemeine nachbarschaftsrechtliche Grundsätze: Der Lärm darf weder das ortsübliche Maß überschreiten noch für durchschnittliche Menschen wesentlich beeinträchtigend sein.
Bei Grillabenden geht es auch um Ortsüblichkeit und die Frage der wesentlichen Beeinträchtigung: Solange Rauch und Geruch in einem angemessenen Rahmen bleiben und nicht massive Belästigungen verursachen, sind gelegentliche Grillpartys meist ortsüblich. Manche Mietverträge, Hausordnungen oder Gemeindeverordnungen legen jedoch Grillzeiten oder -verbote fest, sodass sich ein Blick in die jeweiligen Regelungen lohnt.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Streitigkeiten mit den Nachbarn zuerst das persönliche Gespräch zu suchen. Oft hilft es bereits, gemeinsame Regeln aufzustellen – etwa feste Zeiten fürs Rasenmähen oder einen alternativen Standort für die Gartenbepflanzung zu finden. Falls ein Konflikt eskaliert, kann eine Mediation sinnvoll sein, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Schließlich möchte man die wärmeren Monate lieber im Garten als vor Gericht verbringen.
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts
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