IS-Prozess in Linz: Urteil für drei junge Männer wird nachgeschärft

IS-Flagge im Irak. Die jungen Männer sympathisierten mit der terroristischen Vereinigung
Drei junge Männer sitzen vor der Richterin und stehen Rede und Antwort, was sich in den vergangenen Monaten getan hat. Sie sprechen von Reue, dummen Fehlern und der Distanzierung zum Islamischen Staat (IS).
Was ihnen im Prozess im Juni 2024 zur Last gelegt worden ist, wiegt schwer. Damals stand auch noch eine 17-jährige vor Gericht, die ihr Baby mit bei der Verhandlung hatte.
Der damals 16- und der 17-Jährige fassten sechs Monate bedingt aus, der 19-Jährige 13 Monate bedingt und eine Geldstrafe, seine vorbestrafte Lebensgefährtin 24 Monate, wovon 16 bedingt nachgesehen wurden. Die junge Frau, die erneut schwanger ist, hat Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, ihr Fall kommt zu einen anderen Zeitpunkt vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen die drei Urteile ein, nun wurde in Linz erneut verhandelt. Bestätigt die nächste Instanz das Ersturteil oder sieht sie es ebenfalls als zu milde an?
Dem Iraker, dem Russen und dem Kroaten wird vorgeworfen, als IS-Sympathisanten von Oktober 2022 bis Juli 2023 eine terroristische Vereinigung gegründet und mit dieser im Sinne der Terrororganisation IS (Islamischer Staat) agiert zu haben. Sie bekannten sich zu den meisten Vorwürfen zumindest teilweise schuldig.
Moschee in Wohnung?
Ein Vorwurf betrifft die gemeinsame Wohnung des Paares. Nach einer Hausdurchsuchung in dieser Wohnung vor knapp einem Jahr war sich der Staatsanwalt sicher: Dort sollte eine spezielle Moschee, eine radikal-islamische, eingerichtet werden.
Eine IS-Flagge, Bücher mit radikal-islamischem Gedankengut sowie ein Buch des Dschihad mit IS-Flagge seien gefunden worden. Videos, in denen die Angeklagten selbst eine Enthauptungsszene dargestellt haben – samt Allahu-Akbar-Rufen, dazu einschlägige IS-Symboliken.
Abendmatura & Arbeitsstelle
Was alle drei beinahe ein Jahr später eint, ist der regelmäßige Besuch eines Deradikalisierungsprogrammes beim Verein Derad. Die Bestätigungen legten sie der Richterin vor. Einer der jungen Männer hat mit der Abendmatura begonnen, arbeitet weiterhin in der Logistik, einer anderer hat noch immer seinen Job im Schichtbetrieb, der dritte ist mit einer Stiftung auf der Suche nach Arbeit und schreibt aktuell Bewerbungen.
Beim Schlusswort sagt der Jüngste: "Ich habe mich losgelöst und bereue die Taten sehr, ich habe nichts mehr damit zu tun. Das wird nicht mehr vorkommen".
Das Urteil mit Anhebung der jeweiligen Strafrahmen begründet die Richterin so, dass die Schwere der Verbrechen, die hier zusammenkommen, doch entsprechend akzentuiert werden müssen.
Die neuen Urteile
Für den ersten und zweiten Angeklagter wird die bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von sechs auf 12 Monate angehoben, beim dritten Angeklagten der bedingt nachgesehenen Strafteil von 13 auf 22 Monate, die Angeklagte treffen außerdem Kosten des Rechtsverfahrens. Faktisch ändert sich für Männer nichts, sie bleiben weiterhin auf freiem Fuß.
Kommentare