In diesem Prozess wurden eine Anwältin, ihr Mann und ihr Bruder (beide Immobilienentwickler), ihr damaliger Partner in der Rechtsanwaltskanzlei sowie eine lokale Immobilienmaklerin zu - nicht rechtskräftigen - unbedingten Haftstrafen verurteilt. Sie haben Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt, das Verfahren landet vor dem Obersten Gerichtshof.
Den Angeklagten war vorgeworfen worden, der damals 83-jährigen Besitzerin die Pension günstig abgeluchst zu haben. 750.000 Euro wurden bezahlt - allerdings inklusive eingeräumten Teileigentums für die Frau und ihre Erben in einem Teil des Bestandes.
1,65 Millionen Euro?
Die Staatsanwaltschaft ging von einem Wert von zumindest 1,65 Millionen Euro aus. Begründet wurde das im Verfahren unter anderem mit dem Bootshaus, das aus Sicht der Gutachter, auf die sich der Richter im Urteil gestützt hat, einen beachtlichen Wert - 600.000 Euro wurden kolportiert - habe.
Umstrittenes Bootshaus
Einen Wert, der sich immer mehr als nicht darstellbar zeigt. Zwar hat der Anwalt der Erbin von Gertrude Neuwirth kurz vor der Entscheidung des Gerichts einen Feststellungsbescheid der Stadtgemeinde Gmunden vorgelegt, dass das Bootshaus als Schwarzbau über einen neuen Passus der oö. Bauordnung saniert worden sei.
Dieser Blitz-Bescheid, unterfertigt von ÖVP-Bürgermeister Stefan Krapf, hat allerdings die gesetzlichen Bestimmungen offenbar nicht im Sinne des Gesetzgebers ausgelegt.
Denn nun hat das Land Oberösterreich diesen Bescheid aufgehoben, bestätigt Karlheinz Petermandl vom Amt der oö. Landesregierung. Das Bootshaus ist damit zumindest aus Sicht des Landes das, was die Angeklagten im Zuge des Gerichtsverfahrens zu vermitteln versucht haben: Ein illegaler Schwarzbau ohne Wert.
Bescheid noch nicht rechtskräftig
Mehr noch: Sollte der Aufhebungsbescheid rechtskräftig werden, wird Gmunden nun wohl den Abriss des Gebäudes verfügen müssen - auf Kosten der Eigentümerin. Im jetzigen Fall also auf Kosten der Erbin von Gertrude Neuwirth. Eine inhaltliche Begründung der Landesregierung gab es vorerst nicht.
Was sagt die Stadtgemeinde Gmunden dazu, deren Blitzbescheid zugunsten der Eigentümerin im Zuge eines Betrugsverfahrens nun von der Aufsichtsbehörde aufgehoben wird?
Bürgermeister will Beschwerde einlegen
Heimo Pseiner, Amtsleiter der Stadtgemeinde Gmunden, bestätigt vorerst, dass der Bescheid am Karfreitag eingelangt sei.
Er betont aber, dass die Stadt gegen den Bescheid Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einlegen könne. Das müsse aber der Gmundner Stadtrat entscheiden, sagt Pseiner. Dieser tagt am Donnerstag.
Bürgermeister Stefan Krapf (ÖVP) verweist ebenfalls in einer ersten Reaktion auf die Sitzung des Stadtrates am Donnerstag Abend. Er wolle die Sachlage für das Gremium entsprechend aufbereiten, sagt er, betont aber: "Ich werde für eine Beschwerde stimmen. Es gibt einige Punkte, an denen wir ansetzen können."
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